Die grenzüberschreitende "reine Mietzinsklage" beim Ferienhaus.
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1983
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Deutsche Parteien mit gleichem Wohnsitz in der Bundesrepublik schließen einen Mietvertrag über ein in einem anderen Staat gelegenes Ferienhaus. Nach Auffassung des Autors ist der Gerichtsstand in Deutschland begründet, da auch nur eine Vollstreckung in Deutschland erwartet werden kann. Nur dies entspricht einem effektiven Rechtsschutz für beide Parteien. rh
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Schlagwörter
Baurecht , Recht , Wohnung , Mietrecht , Mietvertrag , Mietpreis , Ferienhaus , Ausland , Verfahrensrecht , Gerichtsstand , Rechtsstreit
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 36(1983)Nr.22, S.1242-1243, Lit.
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Stichwörter
Baurecht , Recht , Wohnung , Mietrecht , Mietvertrag , Mietpreis , Ferienhaus , Ausland , Verfahrensrecht , Gerichtsstand , Rechtsstreit