Künstlerische Regiebetriebe der öffentlichen Hand und die verfassungsrechtliche Kunstfreiheitsgarantie.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Zusammenfassung

Verfasser mißt die Einflußmöglichkeiten der öffentlichen Hand an der Kunstfreiheitsgarantie der bayerischen Verfassung (Art. 108) und des Grundgesetzes (Art.5 Abs.3 Satz1) und stellt fest, daß dem Leiter eines künstlerischen Regiebetriebes der öffentlichen Hand soviel Kompetenzen einzuräumen sind, daß sich Kunst nicht nur frei von staatlichen Eingriffen entfalten kann, sondern auch Übergriffe Dritter abzuwehren sind. Kunstfreiheit sei lediglich eingeschränkt etwa bei Verstoß gegen die Moral oder bei Angriffen auf die freiheitlich demokratische Grundordnung.

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Schlagwörter

Kunstfreiheit, Verfassungsrecht, Kunst, Recht

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 108 (1977), 2, S. 37-41, Lit.

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Kunstfreiheit, Verfassungsrecht, Kunst, Recht

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