BBauG §§ 45, 56 II, 57, 58, 59 IV Nr.1, 72, 78. "Freiwillige Baulandumlegung" als öffentlich-rechtlicher Vertrag. BVerwG, Urteil v. 6.7.1984 - Az. 4 C 24/80, Mannheim.

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1985

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Zusammenfassung

Ein Vertrag, den die Gemeinde mit den Grundstückseigentümern in einem Gebiet zur Neuordnung der Grundstücksverhältnisse für die Erschließung und Bebauung des Gebiets abschließt (sog. freiwillige Umlegung), ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über eine "freiwillige Umlegung" ist nicht deshalb nichtig, weil die Beteiligten neben einem Flächenabzug eine Geldleistung der Eigentümer zur Deckung von Umlegungskosten vereinbart haben. (-z-)

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 38(1985), Nr.17, S.989-990, Lit.

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