Kein Behindertenpauschbetrag für Ruhestandsbeamten.

Boorberg
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Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

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0942-5454

ZDB-ID

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ZLB: Zs 4381

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Einem sog. Leicht- oder Minderbehinderten, bei dem eine äußerlich erkennbare dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit bzw. eine typische Berufskrankheit nicht festgestellt wurde, ist der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33 b Abs.2 Nr.2 Bst. a Einkommensteuergesetz (EStG) nur zu gewähren, wenn ihm wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder laufende Bezüge zustehen. Ruhestandsbezüge eines minderbehinderten, wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamten stellen keine "Beschädigtenversorgung" in diesem Sinne dar. Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.9.2000 - III R 21/00 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 2001 Heft 4 S.435. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

Ausgabe

Nr. 12

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Seiten

S. 357-359/Rdnr.188

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