Kein Behindertenpauschbetrag für Ruhestandsbeamten.

Boorberg
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Datum

2001

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Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0942-5454

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 4381

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Einem sog. Leicht- oder Minderbehinderten, bei dem eine äußerlich erkennbare dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit bzw. eine typische Berufskrankheit nicht festgestellt wurde, ist der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33 b Abs.2 Nr.2 Bst. a Einkommensteuergesetz (EStG) nur zu gewähren, wenn ihm wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder laufende Bezüge zustehen. Ruhestandsbezüge eines minderbehinderten, wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamten stellen keine "Beschädigtenversorgung" in diesem Sinne dar. Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.9.2000 - III R 21/00 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 2001 Heft 4 S.435. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

Ausgabe

Nr. 12

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 357-359/Rdnr.188

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen