Kein Behindertenpauschbetrag für Ruhestandsbeamten.
Boorberg
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Datum
2001
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0942-5454
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4381
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Einem sog. Leicht- oder Minderbehinderten, bei dem eine äußerlich erkennbare dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit bzw. eine typische Berufskrankheit nicht festgestellt wurde, ist der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33 b Abs.2 Nr.2 Bst. a Einkommensteuergesetz (EStG) nur zu gewähren, wenn ihm wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder laufende Bezüge zustehen. Ruhestandsbezüge eines minderbehinderten, wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamten stellen keine "Beschädigtenversorgung" in diesem Sinne dar. Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.9.2000 - III R 21/00 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 2001 Heft 4 S.435. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
Ausgabe
Nr. 12
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 357-359/Rdnr.188