Fachplanung im Sozialstaat. Durchsetzungskraft fachplanerischer Vorhaben am Beispiel des kommunalen Personennahverkehrs.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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ZLB: 2000/3690
ZLB: 99/2674

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Abstract

Wie können fachplanerische Ausbauziele in Gestalt beantragter Einzelvorhaben innerhalb rechtsstaatlicher Grenzen durchgesetzt und verwirklicht werden? Wie kommt überhaupt eine (positive) Entscheidung über ein beantragtes fachplanerisches Vorhaben zustande? Diesen in der Fachliteratur ansonsten nicht im Mittelpunkt stehenden Fragen nach den Chancen beantragter Vorhaben, sich im Ablauf fachplanerischen Entscheidens durchzusetzen, widmet sich die Arbeit am Beispiel des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) einem Fachplanungsbereich, der v.a. die Planung der nach § 28 PBefG planfeststellungspflichtigen städtischen Straßen- und U-Bahnen umfasst. Nachdem die Arbeit zunächst die strukturelle Schwäche im Ablauf des fachplanerischen Entscheidens aufgezeigt hat, werden unter Rückgriff auf die Garantie kommunaler Selbstverwaltung, auf das Sozialstaatsgebot und auf den Begriff der infrastrukturellen Daseinsvorsorge Argumentationsmuster entwickelt, die darauf zielen, den Vorhaben Durchsetzungskraft zu verschaffen. Die Arbeit bezieht so im Gegensatz zur herrschenden Literatur fachplanerische Vorhaben auf wertsetzende Grundaussagen des Verfassungsrechts. Und umgekehrt werden die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und vor allem das Sozialstaatsgebot mit dem Begriff der infrastrukturellen Daseinsvorsorge in die Praxis fachplanerischen Entscheidens gestellt. goj/difu

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278 S.

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Neue Schriften des Deutschen Städtetages; 80