Aussperrung. Eine Untersuchung ihrer Zulässigkeit unter besonderer Berücksichtigung ihrer geschichtlichen Entwicklung und Handhabung in der Praxis.

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SEBI: 80/66

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In einem wirtschafts- und sozialgeschichtlichen Rückblick zeigt der Autor Erscheinungsformen sowie praktische und juristische Entwicklung der Aussperrung. Danach betrug die Zahl der durch Anwendung dieses Kampfmittels der Arbeitgeber ausgefallenen Arbeitstage im Deutschen Reich zwischen 1899-1913 ca. 40 Mio. In der Bundesrepublik, dem europäischen Staat mit den umfassendsten Aussperrungen, wurde die Aussperrung 1955 durch das Bundesarbeitsgericht für rechtmäßig erklärt und ist seitdem juristisch und politisch heftig umstritten. In einem Modell schlägt der Autor ein Aussperrungsverbot ohne vorhergehenden Streik vor, ebenso bei rechtswidrigen Streiks (da Unternehmerforderungen dann auf dem Rechtswege durchsetzbar wären) und im Falle von nichtorganisierten Arbeitnehmern. Ein Aussperrungsrecht nach vorhergehendem Streik wird anerkannt. sch/difu

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Gesetzgebung, Arbeitsrecht, Streik, Aussperrung, Arbeitskampf

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Berlin: Duncker & Humblot (1979), 435 S., Tab.; Lit.

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Gesetzgebung, Arbeitsrecht, Streik, Aussperrung, Arbeitskampf

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Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht; 45