Der Ermessensspielraum der Einigungsstelle.

Fiebig, Andreas
Duncker & Humblot
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Datum

1992

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Herausgeber

Duncker & Humblot

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Berlin

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 93/1461

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
S

Zusammenfassung

Können Arbeitgeber und Betriebsrat sich nicht einigen, sieht das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die Anrufung der betrieblichen Einigungsstelle vor. Angesichts der Vielzahl der denkbaren Streitgegenstände ist eine gesetzliche Regelung des Inhalts der durch die Einigungsstelle zu treffenden Entscheidung kaum möglich. Daher hat der Gesetzgeber der Einigungsstelle einen Ermessensspielraum eingeräumt, dessen Bereich und Schranken der Kern der vorliegenden Arbeit ausmachen. Aus § 76 Abs. 5 S. 3 BetrVG ergeben sich vor allem folgende zu berücksichtigende Faktoren: Es sind alle Interessen der Arbeitnehmer und -geber zu berücksichtigen, nach objektiven Kriterien zu gewichten und gegeneinander abzuwägen, wobei der Einigungsstelle ein Ermessen eingeräumt ist. Detailliert wird die fehlerhafte Ermessensausübung untersucht. lil/difu.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

225 S.

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht; 112

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