Das Erbbaurecht im Einkommensteuerrecht.
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DE
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Mainz
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ZLB: 92/4625
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DI
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Abstract
Das Erbbaurecht ist das vererbbare und veräußerliche dingliche Recht zur Nutzung fremden Baugrundes.Es wurde durch die Erbbauverordnung von 1919 in die heutige Form gebracht.Das Ziel war, die Kommunen zu veranlassen, mehr Wohnraum für kapitalschwächere Bevölkerungskreise zur Verfügung zu stellen, ohne die Verfügungsmacht über den Boden zu verlieren.Der Doppelcharakter des Erbbaurechts, einerseits die Nähe zu obligatorischen Nutzungsrechten wie Miete oder Pacht, andererseits die dingliche, einem Grundstückseigner ähnliche Position des Berechtigten machen seine einkommensteuerrechtliche Einordnung nicht leicht.Das Nutzungsrecht Erbbaurecht stellt entgegen der Auffassung des Bundesfinanzhofs kein bilanzierungsfähiges Wirtschaftsgut dar, wäre als schwebendes Dauerrechtsverhältnis jedoch ohnehin nicht bilanzierungsfähig.Auch bezüglich anderer Fragen kommt der Autor zu von der herrschenden Meinung abweichenden Ergebnissen. lil/difu
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XXV, 214 S.