Beiträge eines Wohnungseigentümers zur Instandhaltungsrücklage. OFD Münster, Verfügung v. 09.01.89 - Az. S 2211 - 36 - St 16 - 31.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4
SEBI: Zs 358-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind verpflichtet, an den Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums "Wohngeld" zu zahlen, aus dem die laufenden als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu entrichten sind. Der nicht für diese Zwecke benötigte Teil des "Wohngelds" ist der nach dem WEG gesetzlich vorgeschriebenen Instandhaltungsrücklage zuzuführen. Die Rücklage wird in der Regel verzinslich angelegt. Eine Berücksichtigung von Werbungskosten beim Wohnungseigentümer setzt die tatsächliche Verausgabung der Mittel durch den Verwalter für Erhaltungsmaßnahmen voraus und ist nicht bereits im Zeitpunkt der Abführung der Beträge zur Ansammlung der Instandhaltungsrücklage möglich. (rh)
Beschreibung
Schlagwörter
Wohnungseigentumsgesetz, Steuerrecht, Oberfinanzdirektion, Wohnungseigentum, Instandhaltungsrücklage, Werbungskosten, Verfügung, Recht, Wohnung
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
In: Betr.-Berater, 44(1989), Nr.6, S.409, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Wohnungseigentumsgesetz, Steuerrecht, Oberfinanzdirektion, Wohnungseigentum, Instandhaltungsrücklage, Werbungskosten, Verfügung, Recht, Wohnung