Verunreinigung der Luft nach § 325 StGB. Probleme eines strafrechtlichen Unrechtstatbestandes.

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DE

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Bonn

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ZLB: 92/4613

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DI

Zusammenfassung

§ 325 Strafgesetzbuch (StGB) regelt die Strafbarkeit von gesundheitsschädlicher Luftverunreinigung und Lärmerzeugung. Obwohl der Umweltschutz primär durch vorbeugende Verwaltungsvorschriften gesichert wird, hat auch das Umweltstrafrecht seine Bedeutung, da nur durch die drohenden Freiheitsstrafen verhindert werden kann, daß Geldbußen als "Betriebskosten" einkalkuliert werden. Da jedoch § 325 aufgrund seiner mangelhaften tatbestandlichen Ausgestaltung diesen Abschreckungseffekt kaum erreicht, formuliert der Autor einen neuen Tatbestand. Diesen gewinnt er aus einer Analyse des jetzigen Tatbestandes in Verbindung mit der Frage, welches Unrecht unter den Tatbestand der Norm fallen soll. Unterstützend werden statistische Daten aus der Rechtspraxis herangezogen. Die vorgeschlagene Neufassung des § 325 stellt im wesentlichen eine weiter gefaßte Version des alten Tatbestandes dar, die dem Luftverunreiniger weniger Schlupflöcher läßt. lil/difu

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ca. 320 S.

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