Die Nebenordnungen im Vereins- und Verbandsrecht. Eine rechtstatsächliche und rechtsdogmatische Untersuchung zum inneren Vereinsrecht.
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SEBI: 86/2032
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Zusammenfassung
Aufgrund praktischer Erwägungen sind bereits in der Zeit vor und in den ersten Jahren nach Schaffung des BGB (1900) Bestrebungen einzelner Vereine festzustellen, in Erweiterung des gesetzlich vorgesehenen Organisationsmodells (Pargr.Pargr. 25ff.BGB) neben der Satzung noch weitere Ordnungen (z.B.Schiedsgerichtsordnungen, Geschäftsordnungen) aufzustellen.Derartige Ordnungen, die zumeist bestimmte, in sich völlig abgeschlossene Sachkomplexe regeln, werden als "Nebenordnungen" bezeichnet.Grenzen des Umfangs, der Übersichtlichkeit und Durchschaubarkeit sowie mangelnde Änderungsflexibilität der Satzungen haben zum Entstehen von Nebenordnungen geführt.Die vorliegende Untersuchung der rechtlichen Grundlagen und Einzelaspekte der vereinsinternen Nebenordnungen, die auf zwei empirischen Ermittlungen des Autors aus den Jahren 1972/73 und 1977/78 basiert, zeigt, daß die von ihrem äußeren Bild her als Sonderausprägungen vereinsrechtlicher Gestaltungen erscheinenden Nebenordnungen in rechtlich-dogmatischer Hinsicht letztlich ohne gravierende Besonderheit sich in die durch das Vereinsrecht des BGB vorgegebene Grundstruktur einfügen. chb/difu
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Vereinsrecht, Verbandsrecht, Zivilrecht, Erhebung, Bürgerliches Gesetzbuch, Satzung, Gewerkschaft, Sportverein, Freizeit, Arbeit, Rechtsgeschichte, Verband, Verein, Recht, Allgemein
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Marburg: (1981), 260, XXXX S., Lit.(jur.Diss.; Marburg 1981)
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Vereinsrecht, Verbandsrecht, Zivilrecht, Erhebung, Bürgerliches Gesetzbuch, Satzung, Gewerkschaft, Sportverein, Freizeit, Arbeit, Rechtsgeschichte, Verband, Verein, Recht, Allgemein