Jungtäterverwahrung. § 65 Abs. 2 Strafgesetzbuch - Die Unterbringung in einer Sozialtherapeutischen Anstalt als Maßregel gegen gefährdete Jungtäter. Eine Untersuchung an Hand von Verurteilungsfällen aus dem Landgerichtsbezirk Nürnberg-Fürth.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Arbeit behandelt die "sozialtherapeutische Anstalt" nach § 65 des 2. StrRG beschränkt auf das Institut der "Erziehungsverwahrung", also den Absatz Jugendkriminalität und Hangverbrechertum wird erörtert sowie die formalen Voraussetzungen des von § 65 StGB n.F. erfaßten Täterkreises. Die Erörterungen über die Ausdehnung der Anwendbarkeit von § 65 StGB n.F. auf nach Jugendstrafrecht abzuurteilende Täter bedürften im Zusammenhang mit dem Entwurf eines neuen Jugendhilfegesetzes einer Neuformulierung.
Beschreibung
Schlagwörter
Jugendlicher, Kriminalität, Erhebung, Strafrecht, Strafvollzug, Therapie, Sozialpäsagogik, Sozialarbeit, Jugendhilfe
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Hamburg, Kriminalistik Verlag (1972) 168S., Tab.; Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Jugendlicher, Kriminalität, Erhebung, Strafrecht, Strafvollzug, Therapie, Sozialpäsagogik, Sozialarbeit, Jugendhilfe
Deskriptor(en)
item.page.dc-relation-ispartofseries
Kriminologische Schriftenreihe; 55DJI-Dok.; 1/73