Erhöhung der Kilometerpauschale auf 0,42 DM ab 1. Dezember 1982. Verwaltungsanweisungen.

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Die in den Lohnsteuerrichtlinien festgelegte Kilometerpauschale für Dienstreisen und -gänge wurde mit Wirkung vom 1.12.1982 auf 0,42 DM je km angehoben. Die lohnsteuerlichen Auswirkungen der Erhöhung der Kilometerpauschale im Zusammenhang mit der Nutzung und Überlassung von Kraftfahrzeugen wird dargestellt. -y-

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Schlagwörter

Recht, Wirtschaft, Steuerrecht, Lohnsteuerrichtlinie, Kilometerpauschale, Dienstreise, Kraftfahrzeugnutzung, Anhebung

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Die Bauwirtschaft, Wiesbaden 36(1982)Nr.48, S.1817-1818 =

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Recht, Wirtschaft, Steuerrecht, Lohnsteuerrichtlinie, Kilometerpauschale, Dienstreise, Kraftfahrzeugnutzung, Anhebung

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