Finanzwissenschaftliches Gutachten zur Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft im Länderfinanzausgleich erstellt für die Finanzministerien der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
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DE
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Leipzig
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Zusammenfassung
Aus dem Verbot der strukturellen Neuverschuldung für die Länder ab dem Jahr 2020 und dem Auslaufen des Maßstäbe- sowie des Finanzausgleichsgesetzes ergeben sich Handlungs- und Reformnotwendigkeiten in den geltenden Bund-Länder-Finanzbeziehungen und ihren einzelnen Regelungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich. Zu den kontrovers diskutierten Bestandteilen der aktuellen LFA-Konzeption gehört die Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft. Dieser Sachverhalt wird aus finanzwissenschaftlicher Sicht untersucht.
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Seiten
100 S.