Das Mehrheitsprinzip in der Demokratie. Grundlagen - Struktur - Begrenzungen.

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SEBI: 83/1611

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"Demokratie ist die wiederholt auftauchende Vermutung, daß mehr als die Hälfte der Leute in mehr als der Hälfte der Fälle recht haben" (Elwyn Brooks White). "Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen" (Churchill). Die beiden Definitionen haben bereits zwei Aspekte des Mehrheitsprinzips in der Demokratie aufgezeigt. In unmittelbarer Anknüpfung an die Rechtfertigung des Mehrheitsprinzips ergibt sich als wichtigster Gesichtspunkt die Legitimationsfunktion: Auf der Grundlage der Gedanken der Selbstbestimmung und Gleichheit dienen Wahlen und Abstimmungen nach der Mehrheitsregel der demokratischen Legitimierung der Entscheidung. Typisch für das Mehrheitsprinzip ist die Integrationsfunktion: Der Kampf der Meinungen und Interessen wird durch Mehrheitsentscheidung zu einer Lösung und zu einem Ende gebracht; durch das Austragen der Gegensätze wird auch die Minderheit integriert. Das Mehrheitsprinzip steht unter immanenten und heteronomen Begrenzungen (z. B. Minderheitenschutz), die der Autor eingehend untersucht. chb/difu

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Demokratie, Mehrheitsprinzip, Mehrheitsentscheidung, Abstimmung, Wahlen, Politikwissenschaft, Rechtsgeschichte, Verband, Theorie, Verfassungsrecht, Wissenschaft/Grundlagen, Politologie

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Berlin: Duncker & Humblot (1983), 288 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Würzburg 1982)

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Demokratie, Mehrheitsprinzip, Mehrheitsentscheidung, Abstimmung, Wahlen, Politikwissenschaft, Rechtsgeschichte, Verband, Theorie, Verfassungsrecht, Wissenschaft/Grundlagen, Politologie

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Schriften zum öffentlichen Recht; 440