Drittanfechtung einer Plangenehmigung für eine Funksystem-Basisstation. BVerwG, Urteil vom 10.12.2003 - 9 A 73/02.

Heymann
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Herausgeber

Heymann

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

0012-1363

ZDB-ID

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

§ 18 AEG; §§ 2, 7 26. BImSchV: 1) Die Erfüllung der Anzeigepflicht des Betreibers einer Hochfrequenzanlage nach § 7 Abs.l der 26. BImSchV ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Plangenehmigung für diese Anlage. 2) Der Fortgang der Forschung als solcher reicht nicht aus, um einmal gewonnene Erkenntnisse und darauf beruhende Grenzwertfestsetzungen des Verordnungsgebers als überholt und nicht mehr bindend anzusehen. 3) Der Belang, von wirtschaftlichen Nachteilen verschont zu bleiben, die Folge objektiv nicht begründbarer Immissionsbefürchtungen sind, ist in der Abwägung nicht schutzwürdig. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Deutsches Verwaltungsblatt

Ausgabe

Nr. 10

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Seiten

S. 633-635

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