Die Staatsaufsicht über die kommunalen Sparkassen. Die Sparkassen als Selbstverwaltungsträger und ihr Verhältnis zum Staat in der Bundesrepublik Deutschland.

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SEBI: Ser 597-19

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Zusammenfassung

Sparkassen haben sich zu rechtlich selbständigen Anstalten des öffentlichen Rechts entwickelt. Als Selbstverwaltungsträger nehmen sie den eigenen Aufgabenkreis weitgehend selbstverantwortlich wahr. Die Staatsaufsicht wirkt als Bindeglied zwischen den rechtlich selbständigen Sparkassen und dem Staat. Ausgehend von einer systematischen Darstellung und Erfassung des Rechtsinstituts Staatsaufsicht wird dessen Entwicklung in seinen verschiedenen Erscheinungsformen als Schwerpunkt der Arbeit untersucht. Der Verfasser behandelt die Sparkassenaufsicht als eine typische Form der Anstaltsaufsicht. Da die Sparkasse ein Kreditinstitut ist, tritt selbständig neben die Sparkassenaufsicht eine weitere Form der besonderen Staatsaufsicht, die sogenannte Bankaufsicht. Beide Aufsichtsarten verfolgen verschiedene Zwecke und sind ihrem Inhalt nach verschieden. Da sie aber gleiche Aufsichtsmittel benutzen, sind Berühungspunkte aufzuzeigen. ks/difu

Beschreibung

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Staatsaufsicht, Sparkassenaufsicht, Bankaufsicht, Verwaltungsrecht, Sparkasse

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Berlin:Duncker & Humblot (1962), 250 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Bonn 1962)

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Staatsaufsicht, Sparkassenaufsicht, Bankaufsicht, Verwaltungsrecht, Sparkasse

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Schriften des Instituts für das Spar-, Giro- und Kreditwesen; 19