Das Recht der Stärkeren.
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IRB: Z 1481
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Abstract
Das Bundesberggesetz vom 1.1.1982 regelt den geordneten Abbau aller Bodenschätze. Während jedoch andere Sparten bei Eingriffen in die Natur eine einmalige Betriebsgenehmigung brauchen (etwa ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren), genügt dem Bergbau eine einfache Betriebsplanzulassung, wenn er z.B. eine Schachtanlage ausweiten oder neu anlegen will. Der Unterschied ist groß: Die einfache Betriebsplanzulassung ist, anders als die Betriebsgenehmigung, quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu haben. Wo sich selbst die mächtige Energiewirtschaft, der Wasserbau und andere Naturverbraucher einem Verfahren unterziehen müssen, das dem Bürger bzw. den "Trägern öffentlicher Belange" Einsprüche und ÄnderungswÜnsche ermöglicht, kann der Bergbau also einen simplen Selbstlauf inszenieren: Die Bergämter als zuständige Behörden wickeln für den Bergbau flexibel und wunschgemäß den gesamten Betriebsplan ab. (-z-)
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Braunkohlentagebau, Steinkohlebergbau, Abbau, Nutzungskonflikt, Naturschutz, Bergrecht, Bundesberggesetz, Lava, Landschaftsschaden, Umweltpflege, Landschaftsschutz
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In: Natur;(1984), Nr.10, S.36-43, Abb.
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Braunkohlentagebau, Steinkohlebergbau, Abbau, Nutzungskonflikt, Naturschutz, Bergrecht, Bundesberggesetz, Lava, Landschaftsschaden, Umweltpflege, Landschaftsschutz