Aufhebung der Benutzungspflicht von Radwegen.

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DE

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Berlin

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ZLB: Kws 344/148

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FO
EDOC

Zusammenfassung

Ziel des Forschungsvorhabens war es, die Veränderungen des Unfall- und Konfliktgeschehens sowie des Verkehrsverhaltens an Radwegen mit Aufhebung deren Benutzungspflicht zu analysieren. In der Gesamtentwicklung zeigt sich mit Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht eine Zunahme der Radunfälle. Die Unfallkenngrößenberechnung zeigt an den vordergründig untersuchten Radwegen mit Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ohne Begleitmaßnahmen unter Berücksichtigung der Radverkehrsentwicklung jedoch keine Veränderungen der Verkehrssicherheit. Die Unfallentwicklung ist somit mit der Radverkehrsentwicklung erklärbar, Verlagerungen des Radunfallgeschehens auf die Fahrbahn bestätigen sich nicht. Die Benutzungspflicht allein hat also keinen Einfluss auf das Fahrverhalten und die Verkehrssicherheit an Radwegen. Grundlegend müssen, nach Ansicht der Verfasser, Radwege unabhängig von der Benutzungspflicht einen ausreichenden Standard aufweisen. Hierbei sei den Knotenpunktbereichen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Zusammengefasst seien sichere infrastrukturelle Angebote zu schaffen, die den Anforderungen des Radverkehrs genügen und dessen Entwicklung entsprechen.

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Seiten

116 S.

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Forschungsbericht / Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft; 52