Junge Menschen auf der Flucht. Herausforderungen für die Jugendhilfe. Arbeitstagung für Fachkräfte Jugendhilfe vom 9.7.-10.7.1992 im Gustav-Stresemann-Institut e.V., Bonn.

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Köln

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ZLB: 93/3069-4

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Zu den Aufgaben der Jugendhilfe gehört auch die Betreuung von jugendlichen Flüchtlingen. Die Tagung beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den rechtlichen Fragen in bezug auf unbegleitete Flüchtlingskinder. Die Leitnorm des Kinder- und Jugendhilfegesetzes besagt, daß jeder junge Mensch, nicht nur jedes deutsche Kind, ein Recht auf Förderung und Erziehung hat. Im Gegensatz dazu steht, daß die Inanspruchnahme von Jugendhilfe ein Ausweisungstatbestand sein kann. Neben einer Betrachtung der Widersprüche zwischen dem KJHG und der Ausländergesetzgebung wird über das Visa- und Verfahrensrecht beim Umgang mit Kinderflüchtlingen berichtet und das Rechtsgut des Kindeswohls zwischen Bleibemöglichkeiten und Rückkehr erörtert. Am Beispiel eines aus Somalia geflüchteten Jugendlichen wird dokumentiert, wie der Sozialarbeiter mit verschiedenen Behörden zusammenarbeiten muß. goj/difu

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ca. 70 S.

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