Integration von Fachplänen in die Raumordnungspläne. Unter besonderer Berücksichtigung der Waldfunktionsplanung in Bayern.

Kovac
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Kovac

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DE

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Hamburg

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ZLB: 2010/1858

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DI

Zusammenfassung

Die Föderalismusreform 2006 hat die Gesetzgebungskompetenz für die Raumordnung vollkommen neu gestaltet, indem sie diese von der Rahmengesetzgebung in die konkurrierende Abweichungsgesetzgebung überführt hat. Unter Inanspruchnahme dieser neuen Kompetenzgrundlage hat der Bund zum 30.6.2009 das Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) erlassen. Die Studie nimmt die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Raumordnung zum Anlass, das Verhältnis der Raumordnung zur Fachplanung anhand der Integration von Fachplänen in die Raumordnungspläne eingehend zu untersuchen. Einfachgesetzliche Ausprägung des Verhältnisses der Raumordung zur Fachplanung ist die Vorschrift des § 7 Abs. 3 ROG a.F. bzw. § 8 Abs. 6 ROG n.F. Der Autor geht einleitend der Frage nach, ob die Länder im Rahmen ihres Abweichungsrechtes gem. Art. 72 Abs. 3 GG auf die bundesrechtlichen Vorgaben zum Verhältnis der Raumordnung zur Fachplanung Einfluss nehmen können oder der Landesgesetzgebung ein sog. abweichungsfester Kern entgegensteht. Ausgehend von einer eingehenden Analyse der Literatur und Rechtsprechung zum Verhältnis von Fach- und Raumplanung entwickelt der Autor in Anlehnung an das Verhältnis der Raumordnung zur kommunalen Bauleitplanung ein eigenes Lösungsmodell, mit Hilfe dessen das Rivalitätsverhältnis von Raum- und Fachplanung zu einem sachgerechten Ausgleich gebracht werden kann. Nach der dogmatischen Klärung dieser Grundsatzfragen befasst sich der Autor mit der Integration der Waldfunktionsplanung in das Landesentwicklungsprogramm Bayern und in die bayerischen Regionalpläne. Zentraler Bestandteil der Ausführungen ist dabei die Darstellung der Steuerungsinstrumente, die der Waldfunktionsplanung durch das bayerische Landesplanungsrecht zur Verfügung gestellt werden.

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Seiten

246, XIII S.

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Studien zum bayerischen, nationalen und supranationalen Öffentlichen Recht; 20