§§ 547a, 571, 580 BGB. OLG München, Urteil v. 22.6.1984 - Az. 18 U 2537/84.

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SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
IRB: Z 1052

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Zusammenfassung

Hat der Mieter eine Einbauküche in die gemietete Eigentumswohnung einbauen lassen, kann er nach Verkauf der Eigentumswohnung und Beendigung des Mietverhältnisses die Einbauküche auf eigene Kosten wegnehmen. Eine Einbauküche stellt keinen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes dar, so dass das Eigentum auch nicht unter diesem Gesichtspunkt durch Einbau verloren geht. (rh)

Beschreibung

Schlagwörter

Mietvertrag, Mietrecht, Wohnraum, Rechtsprechung, Einbauküche, OLG-Urteil, Recht, Wohnung

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Wohnungswirtschaft & Mietrecht (WM) 38(1985), Nr.3, S.90-91

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Mietvertrag, Mietrecht, Wohnraum, Rechtsprechung, Einbauküche, OLG-Urteil, Recht, Wohnung

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