Die Satzung als Voraussetzung der Beitragspflicht nach den §§ 127 ff. BBauG. Zu Entwicklung, Stand und Kritik der Rechtsprechung.

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Der Autor widerspricht der Auffassung, nach der die Beitragspflicht erst mit dem Bestehen einer gültigen Erschließungsbeitragssatzung beginnt. Dem Grunde nach besteht die Forderung bereits mit dem Abschluss der Bauarbeiten. Der Autor weist auf die unterschiedlichen Auswirkungen früherer und heutiger Rechtsprechung auf den Verjährungsschutz hin. Daraus entstehende Rechtunsicherheiten beim Bürger sollten geklärt werden. cs

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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungskosten, Beitragspflicht, Erschließungsbeitragssatzung, Paragraph 127

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Deutsches Verwaltungsblatt 98(1983)Nr.7, S.313-318, Lit.

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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungskosten, Beitragspflicht, Erschließungsbeitragssatzung, Paragraph 127

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