Aus der Rechtsprechung. BVerwG-Urteil vom 14.3.1985 - 5 C 130.83.

Bomkamp, H.
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1986

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SEBI: Zs 2997
BBR: Z 123
IRB: Z 952

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Zusammenfassung

Die Kläger wenden sich gegen den Flurbereinigungsbeschluss des Landesamtes für Flurbereinigung und Siedlung Baden-Württemberg. Diese Flurbereinigung soll eine Regelflurbereinigung, eine Unternehmensflurbereinigung zum Bau einer Bundes- und einer Kreisstraße sowie ein Verfahren zur Einrichtung eines Prüfgeländes als städtebauliche Maßnahme im Sinne der §§ 144 f BBauG umfassen. Das Flurbereinigungsgericht hatte die Klagen abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hält die Revision der Kläger für unbegründet. "Das angefochtene Urteil ist zwar nicht in allen Teilen seiner Begründung mit Bundesrecht vereinbar, erweist sich aber im Ergebnis als richtig". (kr)

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Vermessungswesen und Raumordnung, Bonn 48(1986), Nr.1/2, S.60-72

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