Soll und Haben. Viele Faktoren führen zur (konkreten) Urteilsfindung.
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ZZ
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SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft wird oft pauschal der Vorwurf gemacht, sie vernachlässige die traditionelle Eigentumsbildung zugunstem dem Bau von Miet- und Genossenschaftswohnungen, die zudem noch mietpreissteigernd wirken wuerden. Diesen Vorwurf versucht der Verfasser mittels theoretischer Überlegungen, eines statistischen Mittelwertes und des Beispiels einer Kölner Wohnungsbaugenossenschaft zu entkräften. Für die Beurteilung langfristiger Entscheidungen wurde ein zehnjähriger Beobachtungszeitraum gewählt (1974 bis 1984). Als Ergebnis entstand ein Verhältnis von 69 : 35 für die Eigentumsbildung gegen die vermieteten Einheiten, trotz des Vorzuges des genossenschaftlichen Dauernutzungsvertrages. (hg)
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Gemeinnützige Wohnungswirtschaft, Wohneigentum, Mietwohnung, Unternehmenspolitik, Genossenschaftswohnung, Wirtschaft, Wohnungsmarkt
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, 38(1985), Nr.9, S.545-546
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Gemeinnützige Wohnungswirtschaft, Wohneigentum, Mietwohnung, Unternehmenspolitik, Genossenschaftswohnung, Wirtschaft, Wohnungsmarkt