Bürgernahe Verwaltung in den neuen Bundesländern. Leitbild.

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Köln

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ZLB: Zs 2141-1992,2-4

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S

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Abstract

Bürgernähe ist ein Schlüsselbegriff bei der Schaffung einer modernen rechtsstaatlichen und wirtschaftlichen Dienstleistungsverwaltung. In den alten Bundesländern hat sich die Verwaltung erst relativ spät mit Bürgernähe befaßt. Für die neuen Bundesländer wird Bürgernähe von vornherein als wichtiges Element der Neugestaltung der Kommunalverwaltung betrachtet. Bürgernähe fordert ein Mittun auf allen Ebenen, wird aber ganz entscheidend geprägt von der Verwaltungsführung und der Politik, Ihre konzeptionelle Arbeit ist unerläßlich und nicht delegierbar. Ausgangslage aller Überlegungen ist die Bereitschaft und Fähigkeit, auf die tatsächlich festgestellten Bedürfnisse der Bürger einzugehen. Der Bericht macht konkrete Vorschläge zur Befragung der Bürger und zur Schulung der Mitarbeiter. difu

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41 S.

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KGSt-Bericht; 2/92