Die dezentrale grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Deutschlands Nachbarländern Frankreich und Polen. Zur möglichen Übertragbarkeit des Karlsruher Übereinkommens auf die deutsch-polnische Grenzregion.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 2005/3148

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RE

Zusammenfassung

Mit dem Beitritt Polens zur EU am 1. Mai 2004 wird Deutschlands großer östlicher Nachbar zum Partner innerhalb der INTERREG-Programme zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit entlang der 450 km langen, ehemals historisch belasteten Oder-Neiße-Grenze. Die Verwaltungen diesseits und jenseits der Oder sind auf die Anforderungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit kaum vorbereitet. Der Fragestellung, ob das 1996 zwischen Deutschland und u.a. Frankreich abgeschlossene "Karlsruher Übereinkommen" als "Schrittmacher" für das deutsch-polnische Grenzgebiet dienen könnte, widmet sich die Arbeit. Nach einer Darstellung möglicher bilateraler bzw. multilateraler völkerrechtlicher Verträge, die eventuell den weiteren Abschluss eines deutsch-polnischen Übereinkommens zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit obsolet machen könnten, widmet sich die Autorin der Frage nach den formellen Voraussetzungen eines derartigen Vertragsabschlusses sowie der Frage der materiellen Vertragsinhalte. Von besonderem Wert ist die Einführung in das polnische Verwaltungssystem in seinen historischen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen seit der "großen" Verwaltungsreform von 1999. difu

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302 S.

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Schriften des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes - Rechtswissenschaft; 55