Das Konnexitätsprinzip im kommunalen Finanzverfassungsrecht.
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DE
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Würzburg
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ZLB: 4-2007/522
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Zusammenfassung
Die Untersuchung beschreibt anfangs das (kommunale) Dilemma zwischen Aufgabenverantwortung und Ausgabenlast. Ausgehend von der Aufgabensituation der Kommunen wird dabei die Entwicklung der kommunalen Finanzsituation betrachtet. Angesichts der Diskrepanz zwischen Aufgabenbestand und dessen Finanzierung stellt sich die Frage nach Formen der Finanzausstattung. Der Befund stetiger Neuverschuldung deutet auf ein Defizit der herkömmlichen, "monistischen" Finanzausstattungsgarantie hin. Als Konsequenz ist neben das überkommene "monistische" Modell der Finanzausstattung das "dualistische" Modell getreten, ein durch ein Konnexitätsprinzip im Sinne einer Gesetzeskausalität gewährleisteter, über den Finanzausgleich hinausgehender Kostenersatz für staatlicherseits determinierte Aufgaben. Dementsprechend richtet sich der Blick auf die in den Landesverfassungen enthaltenen bzw. geschaffenen Regelungen für Aufgabenübertragungen eines Landes auf seine Kommunen. Die Erfassung und Bewertung der landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzipien sollen zeigen, dass in der Mehrzahl der Landesverfassungen inzwischen ein sog. "striktes Konnexitätsprinzip" verankert ist, womit die Kommunen im Verhältnis Länder - Kommunen eine Stärkung ihrer Rechtsposition erfahren haben. Beachtung finden auch die in Bayern und Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Kommunen getroffenen Verfahrensregeln. Anschließend werden die Aufgabenübertragungen des Bundes auf Kommunen näher betrachtet. Während für Aufgabenübertragungen des Bundes auf die Länder in Art. 104a Abs. 1 GG eine Finanzierungsregel vorhanden ist, erweist sich die Begründung von Finanzausstattungsansprüchen in der Folge von Aufgabenübertragungen des Bundes auf Kommunen als schwieriger. Lösungsvorschläge zum Schutz der Kommunen zielten seit langem auf die Verankerung eines auf die Gesetzeskausalität abstellenden Konnexitätsprinzips im Grundgesetz. Demgegenüber hat sich der Verfassungsgeber für eine Modifikation des Aufgabendurchgriffs des Bundes auf die Kommunen in Art. 84 GG entschieden. Zuletzt werden die den betroffenen Kommunen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einer Durchsetzung ihrer Ansprüche aufgezeigt. goj/difu
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Seiten
VII, 273 S.