Die Sozialbindung des Eigentums in Deutschland und Korea.

Jeong, Kuk-Won
Hartung-Gorre
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Datum

1997

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Herausgeber

Hartung-Gorre

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Konstanz

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ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 98/907

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Autor:innen

Zusammenfassung

Das koreanische Verfassungsrecht hat den Begriff der Sozialbindung des Eigentums von Deutschland übernommen, da die 1948 verabschiedete koreanische Verfassung die Weimarer Reichsverfassung von 1919 zum Vorbild hatte. Es wurden die Freiheitsrechte, die Gleichheit vor dem Gesetz und die Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit übernommen. Auch wenn der Begriff der Sozialbindung des Eigentums in beiden Verfassungen bedeutungsgleich ist, sind doch die konkreten Konsequenzen der Sozialbindung des Eigentums in beiden Ländern unterschiedlich. Dies rührt von den verschiedenen historischen, kulturellen und politischen Eigenheiten her. Herausgearbeitet werden die Problemfelder hauptsächlich am Beispiel des Waldes, des Wohnungsbaus und des Straßengrundstücks. kirs/difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

X, 113 S.

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Stichwörter

Serie/Report Nr.

Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft; 113

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