Problemfelder in § 67 HBO unter Berücksichtigung der Rechtsstellung der Gemeinden.

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IRB: Z 1032
SEBI: Zs 2216-4

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Zusammenfassung

Die Neufassung von § 67 HBO wirft, schon aufgrund seiner Neufassung gegenüber der RGaO von 1939, zahlreiche Anwendungsprobleme auf, von denen viele die Rechtsstellung der Gemeinden, insbesondere ihre Satzungsbefugnisse tangieren. Analysiert wird die Anwendungsbreite der § 67 HBO. Dabei werden u.a. die Einordnung des Stellplatzrechtes, die Herstellungspflicht nach § 67 II 1 HBO und dessen Umfang, die Stellplatzpflicht bei Nutzungsänderungen sowie der Zeitpunkt und Ort der Herstellung notwendiger Stellplätze, die Beschränkung der Stellplatzherstellung durch Satzung, die Ablösung von Stellplätzen sowie die nachträgliche Stellplatzherstellung und die Überwachung des Stellplatzrechtes durch die Gemeinde behandelt. hb

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Recht, Landesbauordnung, Bundesbaugesetz, Stellplatz, Garagenverordnung, Nutzungsänderung, Stellplatzpflicht, Herstellungspflicht

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Hesssche Städte- und Gemeindezeitung 34(1984)Nr.9, S.297-310 Lit.

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Recht, Landesbauordnung, Bundesbaugesetz, Stellplatz, Garagenverordnung, Nutzungsänderung, Stellplatzpflicht, Herstellungspflicht

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