Veränderungen im Nachbarrechtsverhältnis durch staatliche oder kommunale Raumnutzungsentscheidungen. Um einige Anmerkungen ergänzte Antrittsvorlesung des Verfassers, gehalten am 30.10.1980 an der Johannes-Gutenberg-Univ. Mainz.
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1981
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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
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Zusammenfassung
Im Nachbarrecht ist häufig die Rede davon, dass sich öffentliches und privates Recht in einer "Gemengelage" befinden. Bedingt durch diese begriffliche Unschärfe, gehen die Meinungen in der Frage, wie das Nachbarrechtsverhältnis durch staatliche oder kommunale Raumnutzungsentscheidungen verändert wird, weit auseinander. Der Autor vertritt die Auffassung, dass das Regelungsmodell des § 906 BGB (ziviles Nachbarrecht) der Idee nach auf eine Eigentumsordnung ohne ausgeprägte Bauleitplanung zugeschnitten sei. Heute hat die Bauleitplanung eigentumszuteilenden Charakter gewonnen. Ausgangspunkt für diese Einschätzung sind die vielfältigen baurechtlichen Beschränkungen und die hinter ihnen stehenden Allgemeinwohlbelange. bm
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Deutsches Verwaltungsblatt 96(1981)Nr.2, S.71-76, Lit.