Regionalplan vom 12. Dezember 1979.
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SEBI: 81/5930-4
IRB: 59REG
IRB: 59REG
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Abstract
Durch Satzung wurde am 12. Dezember 1979 der Regionalplan für die Region Mittlerer Oberrhein von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein festgestellt. Mit diesem abgeschlossenen und nach Erteilung der Genehmigung verbindlich gewordenen Regionalplan Mittlerer Oberrhein verfügt die Region über ein raumordnerisches Konzept, von dem auf Grund seiner Rechtskraft erwartet werden kann, daß seine Zielsetzungen bei der Planung und Durchführung raumwirksamer Einzelmaßnahmen ihren Niederschlag finden werden. Die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung sind erstmals in die Lage versetzt, ihre Planungen an einem umfassenden verbindlichen Entwicklungskonzept zu orientieren. Neben der Aufstellung raumordnerischer Ziele ist es einer der wichtigsten Aufgaben für einen Regionalverband, auch bei der Verwirklichung mitzuhelfen und beratend zu wirken. Mit der Aufstellung des Regionalplans wurden die notwendigen Voraussetzungen für diese Beratung geschaffen. hom/difu
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Regionalentwicklung, Entwicklungskonzept, Raumordnung, Regionalplanung
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Karlsruhe: Selbstverlag (1981), ca. 220 S., Kt.; Tab.
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Regionalentwicklung, Entwicklungskonzept, Raumordnung, Regionalplanung