Die Übermittlung von Personaldaten unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes.
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1988
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SEBI: 88/3354
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Zusammenfassung
Lange bevor das Wort "Datenschutz" zu einem gängigen Begriff wurde, hatte man für den Bereich des Arbeitsrechts den Interessenkonflikt zwischen dem Informationsbedürfnis des Arbeitgebers und der zu wahrenden Privatsphäre des Arbeitnehmers erkannt. Seit Inkrafttreten des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gibt es nun ein gesetzliches Regelungswerk, das auch die Belange der einzelnen Arbeitnehmer über das allgemeine Arbeitsrecht hinaus umfassend vor Beeinträchtigungen durch eine mißbräuchliche Datenverarbeitung schützt. Im Rahmen dieser Arbeit wird bezüglich der Personaldatenübermittlung die Schutzkonzeption des BDSG und des allgemeinen Arbeitsrechts näher untersucht und verglichen, denn unterschiedliche Auffassungen über die materielle Schutzwirkung der Vorschriften des BDSG einerseits sowie der durch die von Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelten Grundsätze des allgemeinen arbeitsrechtlichen Informations- und Datenschutztes andererseits haben zu einem heftigen Meinungsstreit über die Beibehaltung des bisherigen Schutzkonzepts oder aber seine Ablösung durch eine bereichsspezifische, arbeitsrechtliche Datenschutzregelung geführt. alf/difu
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Köln: (1988), 447 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1988)