Organisation der Routineentwicklungen an den Landratsämtern in Bayern.

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SEBI: 83/6710

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Zusammenfassung

Routineentscheidungen sind sogenannte "programmierte" Entscheidungen, die auf Grund zwingender Rechtssätze ergehen, in denen Tatbestand und Rechtsfolge genau festgelegt sind, sowie Beurteilungs- und Ermessensentscheidungen, die durch Legaldefinition oder innerdienstliche Anweisungen so weit festgelegt sind, daß die Rechtsfolge annähernd feststeht. Ziel der Arbeit ist es, eine optimale Organisationsstruktur eines Landratsamts in Bayern zu erarbeiten, das mit diesen Routineentscheidungen befaßt ist. Dazu werden insbesondere das System der Rechtssätze, durch das der Ablauf der Entscheidungsprozesse festgelegt wird, sowie die Frage, wem die Befugnis zu diesen Festsetzungen zusteht, untersucht. Um eine ganzheitliche Erfassung des Organisationsproblems zu erreichen, wird eine interdisziplinäre Betrachtungsweise, die psychologische, soziologische und betriebswirtschaftliche Aspekte miteinschließt, angestrebt. Nach der Darstellung des herkömmlichen Organisationszustandes werden zukunftsweisende Entscheidungsmodelle erarbeitet. kp/difu

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Landratsamt, Organisationsstruktur, Entscheidungsprozess, Routine, Landkreisordnung, Behördenorganisation, Kommunalrecht, Verwaltungsorganisation, Staat/Verwaltung, Organisation

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Bayreuth: Selbstverlag (1981), ca. 210 S., Lit.(jur.Diss.; Bayreuth 1981)

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Landratsamt, Organisationsstruktur, Entscheidungsprozess, Routine, Landkreisordnung, Behördenorganisation, Kommunalrecht, Verwaltungsorganisation, Staat/Verwaltung, Organisation

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