BayVGH, Urteil vom 30.6.1978 Nr.278 II 75.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Zusammenfassung

Die Umwandlung eines Bürohauses in ein Arbeiterwohnheim stellt eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. Die Baugenehmigung kann nicht erteilt werden, weil der Nutzungsänderung öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen und dieses Hindernis auch nicht durch die Gewährung von Ausnahmen und Befreiungen behoben werden kann. Der Begriff der "Wohnräume" (bzw. der "Aufenthaltsräume, die dem Wohnen dienen") ist nach der bayrischen Bauordnung nicht auf Räume innerhalb von Wohnungen im Sinne von Art. 59 BayBO beschränkt. bm

Beschreibung

Schlagwörter

Bauordnungsrecht, Baugenehmigung, Büro, Nutzungsänderung, Wohnraum, Gerichtsentscheidung

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 110(1979)Nr.15, S.466-467

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Bauordnungsrecht, Baugenehmigung, Büro, Nutzungsänderung, Wohnraum, Gerichtsentscheidung

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