Windkraft im Energiekonzept Baden-Württemberg 2020.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Datum
2010
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Herausgeber
Gemeindetag Baden-Württemberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Das Energiekonzept Baden-Württemberg 2020, das vom Wirtschaftsministerium erarbeitet und von der Landesregierung im Juli 2009 beschlossen wurde, beschreibt in fünf Handlungsfeldern die energiepolitischen Ziele für den Zeitraum bis zum Jahr 2020. Gleichzeitig werden die Maßnahmen genannt, mit denen die Ziele erreicht werden sollen. Neben der Energieeinsparung ist der Ausbau der erneuerbaren Energien ein Schwerpunkt des Konzepts. Im August hat das Wirtschaftsministerium mit Hinweis auf das Energiekonzept 2020 einen Bericht zum Ausbau der Windkraftnutzung verfasst. Der Bericht zeigt, dass die bisherige Nutzung von Vorranggebieten offensichtlich nicht ausreiche, um den Stromertrag in dem Maße zu steigern, wie dies in den kommenden Jahren erforderlich wäre. Die Gründe liegen dabei nach Auffassung des Ministeriums nicht nur in fachplanerischen Restriktionen, die die Regionalverbände bei der Suche nach geeigneten Standorten berücksichtigen müssen, sondern auch in kommunalen und eigentumsrechtlichen Vorbehalten gegenüber dem Bau von Windkraftanlagen. Zur Umsetzung der energiepolitischen Ziele werden die Regionalverbände aufgefordert, die festgelegten Vorranggebiete optimal zu nutzen und darüber hinaus neue Vorranggebiete für Windkraftanlagen festzulegen. Da dabei die Unterstützung durch die kommunalen Entscheidungsträger notwendig und hilfreich ist, wurde der Gemeindetag Baden-Württemberg gebeten, bei den Kommunen für die energiepolitischen Ziele der Landesregierung insbesondere beim Thema Windkraft zu werben. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag eine Bewertung der energiepolitischen Ziele durch den Bau- und Verkehrsausschuss des Gemeindetags vorgenommen und es wird gefordert, dass Standorte für Windkraftanlagen nur in Zusammenarbeit mit den Gemeinden auszuweisen sind, da neue Anlagen nicht gegen die betroffene Bevölkerung verwirklicht werden können, sondern die Akzeptanz vor Ort benötigen.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Gemeinde
Ausgabe
Nr. 10
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 390-394