Windkraft im Energiekonzept Baden-Württemberg 2020.

Ruf, Dietmar
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Datum

2010

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Herausgeber

Gemeindetag Baden-Württemberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Das Energiekonzept Baden-Württemberg 2020, das vom Wirtschaftsministerium erarbeitet und von der Landesregierung im Juli 2009 beschlossen wurde, beschreibt in fünf Handlungsfeldern die energiepolitischen Ziele für den Zeitraum bis zum Jahr 2020. Gleichzeitig werden die Maßnahmen genannt, mit denen die Ziele erreicht werden sollen. Neben der Energieeinsparung ist der Ausbau der erneuerbaren Energien ein Schwerpunkt des Konzepts. Im August hat das Wirtschaftsministerium mit Hinweis auf das Energiekonzept 2020 einen Bericht zum Ausbau der Windkraftnutzung verfasst. Der Bericht zeigt, dass die bisherige Nutzung von Vorranggebieten offensichtlich nicht ausreiche, um den Stromertrag in dem Maße zu steigern, wie dies in den kommenden Jahren erforderlich wäre. Die Gründe liegen dabei nach Auffassung des Ministeriums nicht nur in fachplanerischen Restriktionen, die die Regionalverbände bei der Suche nach geeigneten Standorten berücksichtigen müssen, sondern auch in kommunalen und eigentumsrechtlichen Vorbehalten gegenüber dem Bau von Windkraftanlagen. Zur Umsetzung der energiepolitischen Ziele werden die Regionalverbände aufgefordert, die festgelegten Vorranggebiete optimal zu nutzen und darüber hinaus neue Vorranggebiete für Windkraftanlagen festzulegen. Da dabei die Unterstützung durch die kommunalen Entscheidungsträger notwendig und hilfreich ist, wurde der Gemeindetag Baden-Württemberg gebeten, bei den Kommunen für die energiepolitischen Ziele der Landesregierung insbesondere beim Thema Windkraft zu werben. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag eine Bewertung der energiepolitischen Ziele durch den Bau- und Verkehrsausschuss des Gemeindetags vorgenommen und es wird gefordert, dass Standorte für Windkraftanlagen nur in Zusammenarbeit mit den Gemeinden auszuweisen sind, da neue Anlagen nicht gegen die betroffene Bevölkerung verwirklicht werden können, sondern die Akzeptanz vor Ort benötigen.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Die Gemeinde

Ausgabe

Nr. 10

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 390-394

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen