Gemeinden haften für Fehler ihrer Räte. Zwei höchstrichterliche Entscheidungen.

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1985

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Zusammenfassung

In zwei Urteilen befasste sich der Bundesgerichtshof mit der Frage der Amtspflichtverletzung bei Planungsentscheidungen durch gemeindliche Organe und eine entsprechende Haftung der Gemeinden für Fehlentscheidungen. Beide Entscheidungen bestätigen nunmehr die Haftungsverpflichtung der Gemeinde bei einer Amtspflichtverletzung durch die Räte. Den Entscheidungen lag im ersten Fall ein rechtswidriges Versagen der Gemeinde bei einem Bauvorhaben zugrunde, im zweiten Fall beschäftigte sich das Gericht mit Schadenersatzverpflichtungen einer Gemeinde auf der Basis einer vorwerfbaren Amtspflichtverletzung bei der Baulandplanung. BGH-Urteil v. 14.6.1984 - Az: III ZR 68/83 und BGH-Urteil v. 28.6.1984 - Az: III ZR 35/83. (hb)

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Die Bauwirtschaft, Wiesbaden 39(1985), Nr.42, S.1519

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