Gemeinden haften für Fehler ihrer Räte. Zwei höchstrichterliche Entscheidungen.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1985
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 57
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
In zwei Urteilen befasste sich der Bundesgerichtshof mit der Frage der Amtspflichtverletzung bei Planungsentscheidungen durch gemeindliche Organe und eine entsprechende Haftung der Gemeinden für Fehlentscheidungen. Beide Entscheidungen bestätigen nunmehr die Haftungsverpflichtung der Gemeinde bei einer Amtspflichtverletzung durch die Räte. Den Entscheidungen lag im ersten Fall ein rechtswidriges Versagen der Gemeinde bei einem Bauvorhaben zugrunde, im zweiten Fall beschäftigte sich das Gericht mit Schadenersatzverpflichtungen einer Gemeinde auf der Basis einer vorwerfbaren Amtspflichtverletzung bei der Baulandplanung. BGH-Urteil v. 14.6.1984 - Az: III ZR 68/83 und BGH-Urteil v. 28.6.1984 - Az: III ZR 35/83. (hb)
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Die Bauwirtschaft, Wiesbaden 39(1985), Nr.42, S.1519