Der Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.

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SEBI: 76/3061

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Abstract

In der Rechtsprechung haben das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof im Wege richterlicher Rechtsschöpfung ein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als ,,sonstiges Recht'' im Sinne des PAR. 823 Abs. 1 BGB entwickelt bzw. anerkannt.Lehre und Wissenschaft stimmen der Rechtsprechung, wenn auch nicht immer in der Begründung, so doch im Ergebnis, grundsätzlich zu.Eine Verletzung dieses Rechts durch den Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb kann Ansprüche auf Schadenersatz, Beseitigung fortdauernder Beeinträchtigungen und auf Unterlassung nach sich ziehen.Die Anerkennung eines gesetzlich nicht normierten Rechts am Gewerbebetrieb und seines umfassenden Schutzes durch die genannten Klagemöglichkeiten ist von großer praktischer Bedeutung.Der Gewerbebetrieb erfährt damit einen Schutz, der über den des BGB und des gewerblichen Rechtsschutzes hinausreicht.Der Verfasser behandelt eingehend die möglichen rechtlich verfolgbaren Eingriffe in einen Gewerbebetrieb (wie z.B. im Wettbewerbs- und Wirtschaftskampf, bei Streiks, Äußerungen, Boykotten, ferner im Zusammenhang mit Eigentumsschutz und Konzessionierungsfragen).

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Gewerbebetrieb, Rechtsschutz, Unternehmensschutz, Rechtsprechung, Industrie, Handwerk, Gewerbe, Recht, Wirtschaft

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Köln: (1974), XIII, 183 S., Lit.

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Gewerbebetrieb, Rechtsschutz, Unternehmensschutz, Rechtsprechung, Industrie, Handwerk, Gewerbe, Recht, Wirtschaft

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