Verwaltungsvorschriften zur Sachverhaltsermittlung - Grenzen ihrer Bindungswirkung für die Gerichte. Zugleich ein Beitrag zum Vorbehalt des Gesetzes.
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SEBI: 86/2259
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Zusammenfassung
Gerade in der Rechtstheorie werden Verwaltungsvorschriften zur Sachverhaltsermittlung meist stiefmütterlich behandelt. Verwaltungsvorschriften zur Sachverhaltsermittlung lassen sich unterteilen in allgemeine Verfahrensvorschriften, Vereinfachungsanweisungen und Bewertungsrichtlinien. Die beiden letztgenannten Gruppen spielen vor allem im Steuerrecht eine große Rolle; hier lassen sich die Vereinfachungsanweisungen weiter in Pauschalierungen, Typisierungen, Schätzungsrichtlinien und Bagatellgrenzen untergliedern. Wichtig für den Bürger ist vor allem die auch in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortete Frage nach der "Außenwirkung" der Verwaltungsvorschriften zur Sachverhaltsermittlung: Kommt es zum Prozeß, so kann es von ausschlaggebender Bedeutung sein, ob der Richter die Vorschriften zu beachten und anzuwenden hat und ob umgekehrt der Bürger sich hierauf berufen kann. Da die Rechtsprechung hier differenziert, ergeben sich Abgrenzungsprobleme. Die Arbeit versucht, möglichst klare Richtlinien für die Gerichte aufzustellen. chb/difu
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Verwaltungsvorschrift, Verwaltungsverfahren, Rechtsprechung, Bindungswirkung, Gesetzesvorbehalt, Rechtsstaatsprinzip, Steuerrecht, Steuer, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Erlangen-Nürnberg: (1985), XXVI, 151 S., Lit.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1985)
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Verwaltungsvorschrift, Verwaltungsverfahren, Rechtsprechung, Bindungswirkung, Gesetzesvorbehalt, Rechtsstaatsprinzip, Steuerrecht, Steuer, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung