Planen und Bauen.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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DE

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Stuttgart

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ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912

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Abstract

Zur städtebaulichen Planung gehört nicht nur die Erschließung und Nutzung neuer Siedlungsbereiche, sondern auch die Erhaltung, die strukturelle Verbesserung oder Nutzungsänderung bebauter Gebiete und die laufende Überprüfung noch nicht verwirklichter Planung anhand der städtebaulichen Planungsgrundsätze und den kommunalen Zielen der örtlichen Entwicklung. Die Städte und Gemeinden haben im Bau- und Siedlungswesen entscheidende Möglichkeiten bei der Gestaltung und Lenkung der örtlichen Situation. Die planungsrechtlichen Zuständigkeiten sind Ausdruck des kommunalen Selbstverwaltungsrechts. In dem Beitrag werden wesentliche Bereiche des Städtebaurechts zusammengefasst und erläutert. difu

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Die Gemeinde

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Nr. 16

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S. 649-655

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