Nebenbestimmungen zu atomrechtlichen Teilentscheidungen unter besonderer Berücksichtigung der inhaltlichen Beschränkung nach § 17 Abs. 1 S. 2 des Atomgesetzes. Zugleich ein Beitrag zur atomrechtlichen Freigabepraxis.

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SEBI: 88/136

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Bei der Genehmigung von Kernkraftwerken ist nach wie vor die Frage ungeklärt, inwieweit Teilentscheidungen überhaupt mit Nebenbestimmungen verküpft werden können und wo die Grenzen für die Anwendung von Nebenbestimmungen im Hinblick auf die besonderen Verfahrens- und Entscheidungsstrukturen bei der Anlagengenehmigung zu suchen sind. Der Autor untersucht Zulässigkeit und Grenzen von Nebenbestimmungen zu atomrechlichen Teilentscheidungen, u. a. anhand der herkömmlichen Nebenbestimmungsproblematik sowie allgemeinen Aussagen des Verwaltungsrechts. Besondere Berücksichtigung in der Untersuchung finden die "inhaltlichen Beschränkungen" atomrechtlicher Zulassungen des Pargr. 17 Abs. 1 Satz 2 Atomgesetz. Abschließend widmet sich der Autor noch diversen Einzelfragen wie "projektbegleitenden" Auflagen und förmlichen Freigabevorbehalten oder Standortvorbehalten (dargestellt am Fall des Kernkraftwerks Krümmel). gzi/difu

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Atomkraftwerk, Teilgenehmigung, Nebenbestimmung, Rechtsprechung, Verfahrensrecht, Auflage, Ermessen, Sicherheit, Risiko, Standort, Verwaltungsrecht, Umweltschutz, Entsorgung, Energie, Atomrecht

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Würzburg: (1984), XVI, 191 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1985)

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Atomkraftwerk, Teilgenehmigung, Nebenbestimmung, Rechtsprechung, Verfahrensrecht, Auflage, Ermessen, Sicherheit, Risiko, Standort, Verwaltungsrecht, Umweltschutz, Entsorgung, Energie, Atomrecht

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