Die Grundeigentümerbeiträge im Kanton Luzern. Perimeterbeiträge.
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1976
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SEBI: 80/21
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Zusammenfassung
Mit dem Grundeigentümerbeitrag werden Grundstückseigentümer einer bestimmten Gegend der Schweiz belastet, denen durch die Erstellung eines Werkes mit öffentlichen Mitteln gegenüber anderen Bürgern ein besonderer Vorteil entstanden ist.Mit dieser ,,Vorzugslast'' soll so ein finanzieller Ausgleich hergestellt werden.Eine Voraussetzung für die Beitragserhebung ist, daß einem bestimmten Kreis von Grundeigentümern ein wirtschaftlicher Sondervorteil entsteht.Die r r 72-75 Baugesetz des Kantons Luzern (ktBauG) regeln die Einzelheiten der Beitragserhebung.Nachdem die Arbeit hierauf näher eingegangen ist, beschäfigt sie sich mit dem Problem, was im einzelnen alles als öffentliches Werk anzusehen ist, geht auf die räumliche Begrenzung des beitragspflichtigen Grundeigentums ein, bemißt den Kostenanteil sämtlicher Grundeigentümer, berechnet deren Einzelbeitrag und gibt einen Überblick über das Verfahren zur Beitragserhebung. chb/difu
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Luzern: Raeber (1976), XX, 122 S., Tab.; Lit.