Die Grundeigentümerbeiträge im Kanton Luzern. Perimeterbeiträge.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 80/21

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Mit dem Grundeigentümerbeitrag werden Grundstückseigentümer einer bestimmten Gegend der Schweiz belastet, denen durch die Erstellung eines Werkes mit öffentlichen Mitteln gegenüber anderen Bürgern ein besonderer Vorteil entstanden ist.Mit dieser ,,Vorzugslast'' soll so ein finanzieller Ausgleich hergestellt werden.Eine Voraussetzung für die Beitragserhebung ist, daß einem bestimmten Kreis von Grundeigentümern ein wirtschaftlicher Sondervorteil entsteht.Die r r 72-75 Baugesetz des Kantons Luzern (ktBauG) regeln die Einzelheiten der Beitragserhebung.Nachdem die Arbeit hierauf näher eingegangen ist, beschäfigt sie sich mit dem Problem, was im einzelnen alles als öffentliches Werk anzusehen ist, geht auf die räumliche Begrenzung des beitragspflichtigen Grundeigentums ein, bemißt den Kostenanteil sämtlicher Grundeigentümer, berechnet deren Einzelbeitrag und gibt einen Überblick über das Verfahren zur Beitragserhebung. chb/difu

Description

Keywords

Grundeigentum, Grundeigentümerbeitrag, Vorzugslast, Beitragserhebung, Perimeterabgabe, Kommunalrecht, Bodenrecht, Gebühr

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Luzern: Raeber (1976), XX, 122 S., Tab.; Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Grundeigentum, Grundeigentümerbeitrag, Vorzugslast, Beitragserhebung, Perimeterabgabe, Kommunalrecht, Bodenrecht, Gebühr

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries