Der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz der Staatshaftung.

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Baden-Baden

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ZLB: 97/2940

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DI
S

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Abstract

Diese Arbeit analysiert das sogenannte "Francovich-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19.11.1991, in dem festgestellt wird, daß die Mitgliedstaaten zum Ersatz der Schäden verpflichtet sind, die Einzelnen durch Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen. In diesem Zusammenhang wird der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz der Staatshaftung, der eine konsequente Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung darstellt, erörtert. Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung ist, ob und inwieweit der Grundsatz der Staatshaftung die Lücken, die durch Rechtsfortbildung entstehen, zu schließen vermag. Darüber hinaus geht die Autorin der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen ein Mitgliedsstaat für Verstöße gegen Vertragsbestimmungen haftet. Dazu wird die einschlägige Rechtsprechung des EuGH und nationaler Gerichte ausführlich analysiert. kirs/difu

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194 S.

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Nomos Universitätsschriften. Recht; 252