BBauG §§ 130 II, 131 I, 133 I, 134. WEG §§ 1 II, V. Erschließungsbeitragspflicht eines Miteigentümers, der zugleich Wohnungseigentümer ist. BVerwG, Urt. v. 29.7.1981 - 8 C 23/81, Mannheim.

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1982

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Zusammenfassung

Der Miteigentümer eines durch eine Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücks unterliegt auch dann der Erschließungsbeitragspflicht, wenn die in seinem Sondereigentum stehende Wohnung von der Erschließungsanlage keinen Zugang hat. Denn die auf dem Grundstück geschaffenen baulichen Gegebenheiten und die privatrechtlichen Verhältnisse zwischen den Miteigentümern fallen in deren Sphäre und sind für die Verteilung des Erschließungsaufwands auf die erschlossenen Grundstücke ohne Bedeutung. -y-

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 35(1982)Nr.9, S.459-460, Lit.

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