Landschaftsplanung - Erfahrungen mit dem neuen Naturschutzrecht. Gutachtliche Stellungnahme und Ergebnisse eines Kolloquiums des Deutschen Rats für Landespflege.

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SEBI: 85/4941-4
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Am 20. 12. 1976 hat der Bund das Bundesnaturschutzgesetz als ein Rahmengesetz verabschiedet. Damit und mit den darauf folgenden Landesgesetzen erhielt die Landesplanung eine neue Grundlage; erstmals wurden die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gesetzlich definiert und zu ihrer Durchsetzung das Instrument der Landschaftsplanung geschaffen. Die Erfahrungen, die die Stellungnahme und die Kolloquiumsergebnisse im Heft wiedergeben, beziehen sich auf die Geschichte, den Zweck und die Aufgaben der Landschaftsplanung, das geltende Recht dazu in Bund und Ländern, die Planungspraxis und auf die Ausarbeitung und den Vollzug der Landschaftsplanung. Die Berichte aus den einzelnen Bundesländern schildern die Erfahrungen mit der Landschaftsplanung jeweils aus der Sicht der Praxis und aus rechtlich-administrativer Sicht. sch/difu

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Gesetzgebung, Naturschutzgesetz, Stellungnahme, Landschaftsplanung, Planungspraxis, Bundesland, Erfahrungsbericht, Naturraum/Landschaft, Landschaftspflege

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Bonn: (1984), S. 401-532, Abb.; Tab.; Lit.

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Gesetzgebung, Naturschutzgesetz, Stellungnahme, Landschaftsplanung, Planungspraxis, Bundesland, Erfahrungsbericht, Naturraum/Landschaft, Landschaftspflege

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Schriftenreihe des Deutschen Rates für Landespflege; 45