Der Behinderte und seine Wohnung.

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1979

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IRB: Z 923

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Zusammenfassung

Behinderte müssen viel zu oft fremde Hilfe auch in ihrer Wohnung in Anspruch nehmen. Das schafft Abhängigkeitsverhältnisse und verstärkt bestehende Minderwertigkeitsgefühle. Diskutiert wird die Wohnform, die Wohnverhältnisse, die ein Behinderter vorfinden muss, um sich unabhängig bewegen zu können. Der Bundesrat hat 1975 die "Weisungen über bauliche Vorkehrungen für Gehbehinderte" erlassen, die sich an der Norm der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung orientieren. Es werden verschiedene Wohnkategorien und die baulichen Vorkehrungen beschrieben, die für alle gemeinsam gelten, ferner die Finanzierungsmöglichkeiten von Behindertenwohnungen und die Bedingungen zur Erlangung von Bundeshilfe. gf

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Wohnen 54(1979)Nr.2, S.22-23, Abb.

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