Risikovorsorge hat Vorrang. Regionalplanung.
Eppinger
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Eppinger
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: Kws 740 ZB 6798
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RE
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Abstract
Zur Minimierung des Hochwasserrisikos kommt der Regionalplanung eine bedeutende Rolle zu. Die Regionalplanung ist rahmengebend für nachgeordnete Planungen und kann die Vorgaben aus dem Wassergesetz der Hochwassergefahrenkarten ergänzen. Im Zuge der Anhörung von regionalbedeutsamen Plänen und Vorhaben achtet die höhere Raumordnungsbehörde, dass diese den regionalplanerischen Vorgaben entsprechen. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag die rechtlichen Grundlagen für die Raumordnung und damit für die Regionalplanung in Baden-Württemberg am Beispiel der Region Neckar-Alb beschrieben. Maßgeblich sind das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) und das Landesplanungsgesetz (LlpG). Beide Gesetze sehen Festlegungen für den Hochwasserschutz vor. Ein wichtiges Instrument der Regionalplanung ist die Bestimmung von Vorranggebieten, in denen Nutzungen und Maßnahmen untersagt sind, da sie mit den Belangen des Hochwasserschutzes nicht vereinbar sind. Der Regionalplan Neckar-Alb 2013 sieht unter anderem Folgendes für den Hochwasserschutz vor: Erhaltung und Verbesserung der Retentionswirkungen der Oberflächengewässer und ihrer Auen; Ausrichtung von Vorhaben und Maßnahmen, einschließlich der Landnutzung, die eine Erhöhung der Wasserabflüsse in den Fließgewässern ausschließt; Keine weitere Bebauung und Ausbau von Straßen in den Vorranggebieten; Anpassung der Landnutzung an den Hochwasserschutz.
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Der Gemeinderat
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Nr. 7/8
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S. 32