Raumplanung - Entwicklungsplanung - Aufgabenplanung. Ein Versuch rechtlicher Legitimation räumlicher Planung als Aufgabenplanung.

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SEBI; Zs 1944
BBR: Z 221
IRB: Z 1019

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Zusammenfassung

In diesem planungstheoretischen Beitrag mit praktischer Perspektive wird eine Konzeption räumlicher Aufgabenplanung als Alternative zur theoretisch anspruchsvollen, aber praktisch häufig irrealen Entwicklungs- oder Zielplanung und der inkrementalen, auf bloße Vollzugsfunktionen reduzierten Auffang- oder Anpassungsplanung entwickelt und diskutiert Planungsrecht leistet unter Bedingungen, daß es neben Zielbestimmungen in stärkerem Maße Aufgabenstellungen enthält, also relativ politisiert wird, einen konstruktiven Beitrag und wird nicht als Restriktion, wie in Konzeptionen der Entwicklungsplanung unterstellt, eingeschätzt. Ausgegangen wird von einem Planungsverständnis, das auf die Aufgabenerfüllung im sozialstaatlichen Sinne orientiert ist und, auf die Raumplanung bezogen, an konkret erfahrbaren Nutzungskonflikten ansetzt.

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Schlagwörter

Entwicklungsplanung, Raumordnung, Planungstheorie, Verwaltung

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Die Verwaltung, Berlin 9 (1976), 1, S. 39-62, Lit.

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Entwicklungsplanung, Raumordnung, Planungstheorie, Verwaltung

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