Die Funktion der Standortprogramme in der Landesplanung Nordrhein-Westfalen.

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SEBI: 77/3905-4

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Zusammenfassung

Die Entwicklungsphasen der Landesplanung in Nordrhein-Westfalen werden von 1950 bis zum Landesplanungsgesetz von 1975 dargestellt; dabei wird die Rolle der Standortprogramme diskutiert. Standortprogramme - zunächst als Bestandteil der Stadtentwicklungsplanung eingeführt - sollen stärker zur Durchsetzung auch landesplanerischer Ziele herangezogen werden. Die Standortprogramm-Planung sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die im wesentlichen eine Verbreiterung des Arbeitskräfteangebots, eine Erhöhung der Attraktivität des Entwicklungsschwerpunktes für Unternehmen und Arbeitskräfte, eine bessere Verkehrserschließung gewährleisten sollen; für die Verdichtungsgebiete kommt noch die Komponente der Flächenbereitstellung für Unternehmenserweiterungen hinzu. Zum bisherigen Ablauf dieser Planung wird festgestellt, daß die Durchführung zwar erklärte Absicht der Landesbehörde ist und sogar gesetzlich fixiert wurde, daß bisher jedoch kommunale Investitionen nach dem alten Fördermodus weitergefördert werden. Das Nichtvorliegen von genehmigten Standortprogrammen wird vor allem auf die Schwierigkeit zurückgeführt, die Ressortinteressen den Interessen der Landesplanung unterzuordnen.

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Schlagwörter

Standortprogramm, Bodennutzung, Landesplanungsgesetz, Landesplanung, Wirtschaftsförderung, Regionalplanung, Wirtschaft, Planung

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Berlin: (1976), 201 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.

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Standortprogramm, Bodennutzung, Landesplanungsgesetz, Landesplanung, Wirtschaftsförderung, Regionalplanung, Wirtschaft, Planung

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