Mannheim-Seckenheim. Ortsbausatzung.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 82/3300-4

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Seckenheim hat sich - im Unterschied zu anderen Stadtteilen Mannheims und vielen Gemeinden des Umlandes - bis heute ein geschlossenes typisch gestaltetes Ortsbild bewahrt. Die Ortsbausatzung ist deshalb so konzipiert, daß Wertvolles erhalten werden kann, für Renovierung und Modernisierung Möglichkeiten und Maßnahmen aufgeführt und für Neubautätigkeiten im Rahmen der vorhandenen Qualitäten private Initiativen geweckt werden. Mit Hilfe von Bebauungsplänen, die die Ortsbausatzung ergänzen, sollen im Ortskern Handel und Dienstleistung, besonders aber das Wohnen durch Neubau und Umnutzung früherer Scheunen und Stallgebäude gefestigt und erweitert werden. Das ortstypische Bild und die Lebensfähigkeit des Stadtteils können nur bewahrt werden, wenn die Häuser, die Grundstücke, die Straßen und Plätze auch zukünftig die ihnen angemessene Nutzung behalten, unzumutbare Belastungen vermieden und die Anpassung an gegenwärtige Bedürfnisse ermöglicht werden. difu

Description

Keywords

Ortsbild, Stadtteil, Gestaltungssatzung, Bebauungsplanung, Satzung, Normenkontrollverfahren, Auslegungsverfahren, Kommunalrecht

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Mannheim:(1979), 35 S., Abb.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Ortsbild, Stadtteil, Gestaltungssatzung, Bebauungsplanung, Satzung, Normenkontrollverfahren, Auslegungsverfahren, Kommunalrecht

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Schriftenreihe zur Stadtplanung; 8