Mannheim-Seckenheim. Ortsbausatzung.

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SEBI: 82/3300-4

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Seckenheim hat sich - im Unterschied zu anderen Stadtteilen Mannheims und vielen Gemeinden des Umlandes - bis heute ein geschlossenes typisch gestaltetes Ortsbild bewahrt. Die Ortsbausatzung ist deshalb so konzipiert, daß Wertvolles erhalten werden kann, für Renovierung und Modernisierung Möglichkeiten und Maßnahmen aufgeführt und für Neubautätigkeiten im Rahmen der vorhandenen Qualitäten private Initiativen geweckt werden. Mit Hilfe von Bebauungsplänen, die die Ortsbausatzung ergänzen, sollen im Ortskern Handel und Dienstleistung, besonders aber das Wohnen durch Neubau und Umnutzung früherer Scheunen und Stallgebäude gefestigt und erweitert werden. Das ortstypische Bild und die Lebensfähigkeit des Stadtteils können nur bewahrt werden, wenn die Häuser, die Grundstücke, die Straßen und Plätze auch zukünftig die ihnen angemessene Nutzung behalten, unzumutbare Belastungen vermieden und die Anpassung an gegenwärtige Bedürfnisse ermöglicht werden. difu

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Ortsbild, Stadtteil, Gestaltungssatzung, Bebauungsplanung, Satzung, Normenkontrollverfahren, Auslegungsverfahren, Kommunalrecht

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Mannheim:(1979), 35 S., Abb.

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Ortsbild, Stadtteil, Gestaltungssatzung, Bebauungsplanung, Satzung, Normenkontrollverfahren, Auslegungsverfahren, Kommunalrecht

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Schriftenreihe zur Stadtplanung; 8